22.04.2024 | 13:24

30. April ist der „Tag der gewaltfreien Erziehung“

Akteure laden zum Info- und Aktionsstand für Familien in der Wetzlarer Bahnhofstraße ein

Zwei Kinder posieren als Superhelden vor einem neutralen Studiohintergrund. Foto: children playing superhero von Choreograph von Getty Images via Canva.com

Der Kinderschutzbund Wetzlar, der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar laden gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern zu einem Aktionsstand in der Wetzlarer Bahnhofstraße ein. Foto: children playing superhero von Choreograph von Getty Images via Canva.com

Seit 23 Jahren wird bundesweit alljährlich der 30. April als „Tag der gewaltfreien Erziehung“ begangen. Der Kinderschutzbund Wetzlar, der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar weisen auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern mit einem Aktionsstand auf die Ächtung von Gewalt in der Erziehung hin.

Luftballons, Spiele für Groß und Klein, Infomaterial rund um das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung, Gespräche, Austausch und Beratung – all das bieten die Institutionen am Aktionstag an ihrem Stand in der Wetzlarer Bahnhofstraße gegenüber des Herkules-Centers von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr an. Unterstützt wird die Aktion durch Spielszenen des Kindertheaterprojekts Wetzlar und durch die Mitwirkung von Jugendlichen, die sich im Rahmen des Wetzlarer Jugendforums intensiv mit dem Thema „Kinderrechte“ auseinandergesetzt haben, sowie durch das Familien-Zentrum Wetzlar, von dem die Aktion „Kindernotinseln“ initiiert wurde. Erstmalig beteiligt sich auch die August-Bebel-Schule mit der Verteilung von erlaubten „süßen Backpfeifen“.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Am 6. Juli 2000 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“, seit dem 1. Januar 2023 gilt die Neuformulierung des § 1631, Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuchs):

„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen“.

Mit dem nun 23 Jahre alten Gesetz soll ein neues Leitbild im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert werden. Gesetzgeberisches Ziel sind dabei nicht etwa vermehrte Kontrollen der Familien und Strafen, sondern Hilfen für Eltern, Kinder und Jugendliche. Eltern leisten unendlich viel bei der Erziehung ihrer Kinder, zeitweilige Überforderungs- und Grenzsituationen sind durchaus normal.

„In rund zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Zugleich sehen wir, dass auch heute noch Kinder und Jugendliche Gewalt erleben und gleichzeitig Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird“, sagt Torsten Menges, Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe beim Lahn-Dill-Kreis.

Der Kinderschutzbund Wetzlar, der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar möchten im Sinne des § 1631 BGB Erziehende ermutigen, Konfliktsituationen in der Familie stets gewaltfrei zu lösen und – falls nötig – Beratung und Hilfsangebote frühzeitig wahrzunehmen. Diese finden sie kompetent, vertraulich und kostenfrei in folgenden Institutionen:

• Der Kinderschutzbund Wetzlar, Tel. 06441 33666
• Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar, Tel. 06441 407-1670 und in Dillenburg; Tel. 02771 407-7480
• Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel. 06441 99-5111
• Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar, Tel. 06441 407-1501 und in Dillenburg, Tel. 02771 407-6001