15.01.2026 | 13:34
Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen
150 Kilometer Restriktionszone betrifft auch den Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild Schafe. Foto: Lahn-Dill-Kreis
Nach dem amtlichen Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV 8) bei einem Kalb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) am 8. Januar 2026 sind nun auch Teile des Lahn-Dill-Kreises von einer neu eingerichteten EU-Handelsrestriktionszone betroffen. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Tierhalterinnen und Tierhalter bestimmter Gemeinden müssen ab sofort besondere Vorgaben beim Transport und Handel empfänglicher Tiere beachten.
Welche Tiere sind betroffen?
Die Beschränkungen gelten für Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sowie für Hirsche und andere Wildwiederkäuer. Nach Vorgaben der EU sind um betroffene Tierhaltungen Restriktionszonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern einzurichten. Auch einige Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises fallen in die aktuelle Restriktionszone.
Welche Bereiche des Lahn-Dill-Kreises sind betroffen?
Vollständig innerhalb der Restriktionszone liegt:
- Gemeinde Driedorf (alle Ortsteile)
Teilweise betroffen sind:
- Stadt Haiger: alle Stadtteile außer Sechshelden und Weidelbach
- Stadt Dillenburg: Stadtteil Donsbach
- Stadt Herborn: Stadtteil Schönbach
- Gemeinde Breitscheid: alle Ortsteile außer Erdbach östlich der K71
- Gemeinde Greifenstein: Ortsteil Arborn
Welche Flächen konkret betroffen sind, zeigt eine interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts (BTV-8-Sperrzone gelb markiert): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/84E5C0DA0B7467FB87A48E42D0084CFA572C916E601565A5584FDFBAA809DDDB
Was ist jetzt zu beachten?
Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Restriktionszone heraus verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden. Das gilt auch für Transporte in BTV-8-freie Gebiete innerhalb des Lahn-Dill-Kreises, nach Hessen oder in andere Bundesländer. Innerhalb der 150-Kilometer-Zone können Tiere dieser Arten weiterhin ohne zusätzliche Beschränkungen verbracht werden. Die aktuellen Verbringungsbeschränkungen gelten ausschließlich für BTV 8. Für den Serotyp BTV 3 bestehen innerhalb Deutschlands derzeit keine Transportbeschränkungen.
Eine Übersicht über die Verbringungsregeln für BTV 8 und die dafür notwendigen Tierhaltererklärungen erhalten Tierhalterinnen und Tierhalter direkt auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/blauzunge
Vorsorge gegen die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit kann insbesondere bei Rindern und Schafen schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Verluste verursachen. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind empfänglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Übertragen wird das Virus durch blutsaugende Stechmücken (Gnitzen). Deren Aktivität beginnt bereits ab etwa 10 Grad Celsius und nimmt bei feucht-warmer Witterung deutlich zu.
Eine Impfung ist der effektivste Schutz, um die Tiere und die landwirtschaftlichen Betriebe im Lahn-Dill-Kreis zu schützen. Gegen BTV 8 gibt es seit Jahren zugelassene und gut wirksame Impfstoffe. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, sich umgehend mit ihren Tierärzten in Verbindung zu setzen und die Impfungen gegen BTV vorzunehmen. Angesichts der bevorstehenden Gnitzen-Saison ist schnelles Handeln entscheidend – sowohl zum Schutz der Tiere als auch zur Vermeidung von Handelsbeschränkungen innerhalb der Restriktionszone.
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzliche Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Webseite des Hessischen Landwirtschaftsministeriums unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit sowie auch auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ zu finden.

