13.02.2026 | 12:18
Blauzungenkrankheit: Lahn-Dill-Kreis vollständig in Handelsrestriktionszone
Erweiterung der Restriktionszone nach BTV-8-Nachweis in Bingen (Rheinland-Pfalz)

Symbolbild Schafe. Foto: Lahn-Dill-Kreis
Nach dem amtlichen Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV 8) bei einem Rinderbetrieb in Bingen (Rheinland-Pfalz) erweitert sich die bisher bestehende hessische BTV 8-Handelsrestriktionszone. Süd- und Mittelhessen fallen nun komplett in die erweiterte Zone. Der Lahn-Dill-Kreis war seit Anfang Januar bereits mit einzelnen Gemeinden (Driedorf, Haiger, Dillenburg, Herborn, Breitscheid, Greifenstein) von einer BTV-8 Handelsrestriktionszone betroffen.
Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ab sofort im gesamten Kreisgebiet besondere Vorgaben beim Transport und Handel empfänglicher Tiere beachten.
Welche Tiere sind betroffen?
Die Beschränkungen gelten für Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sowie für Hirsche und andere Wildwiederkäuer. Nach Vorgaben der EU sind um betroffene Tierhaltungen Restriktionszonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern einzurichten.
Was ist jetzt zu beachten?
Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Restriktionszone heraus verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden. Das gilt auch für Transporte in BTV-8-freie Gebiete innerhalb des Landes Hessen oder in andere Bundesländer. Innerhalb der 150-Kilometer-Zone können Tiere dieser Arten weiterhin ohne zusätzliche Beschränkungen verbracht werden. Die aktuellen Verbringungsbeschränkungen gelten ausschließlich für BTV 8. Für den Serotyp BTV 3 bestehen innerhalb Deutschlands derzeit keine Transportbeschränkungen.
Eine Übersicht über die Verbringungsregeln für BTV 8, die dafür notwendigen Tierhaltererklärungen für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts (BTV-8-Sperrzone gelb markiert) (Stand: 12.02.2026) sind direkt auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/blauzunge bereitgestellt.
Vorsorge gegen die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit kann insbesondere bei Rindern und Schafen schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Verluste verursachen. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind empfänglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Übertragen wird das Virus durch blutsaugende Stechmücken (Gnitzen). Deren Aktivität beginnt bereits ab etwa 10 Grad Celsius und nimmt bei feucht-warmer Witterung deutlich zu.
Eine Impfung ist der effektivste Schutz, um die Tiere und die landwirtschaftlichen Betriebe im Lahn-Dill-Kreis zu schützen. Gegen BTV 8 gibt es seit Jahren zugelassene und gut wirksame Impfstoffe. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, sich umgehend mit ihren Tierärzten in Verbindung zu setzen und die Impfungen gegen BTV vorzunehmen. Angesichts der bevorstehenden Gnitzen-Saison ist schnelles Handeln entscheidend – sowohl zum Schutz der Tiere als auch zur Vermeidung von Handelsbeschränkungen innerhalb der Restriktionszone.
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzliche Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Webseite des Hessischen Landwirtschaftsministeriums unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit sowie auch auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ zu finden.

