12.03.2024 | 12:23

Chancengleichheit in der Ausbildung

Walter Thomas GmbH & Co. KG als Teilhabechampion im Februar 2024 ausgezeichnet

Über die Auszeichnung „Teilhabechampion des Monats“ freuen sich (v. li.): Michael Lotz, Bürgermeister der Stadt Dillenburg, Monika Mundt, Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber, Jutta Henrich, Till Schneider (sitzend), Johannes Krätzer, Handwerkskammer Wiesbaden, Tobias Henrich, Susanne Eiben Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises. Foto: Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Über die Auszeichnung „Teilhabechampion des Monats“ freuen sich (v. li.): Michael Lotz, Bürgermeister der Stadt Dillenburg, Monika Mundt, Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber, Jutta Henrich, Till Schneider (sitzend), Johannes Krätzer, Handwerkskammer Wiesbaden, Tobias Henrich, Susanne Eiben Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises. Foto: Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Am 26.02.2024 wurde die Auszeichnung „Teilhabechampion des Monats“ an die Gebäudereinigung Walter Thomas GmbH & Co KG in Dillenburg-Manderbach verliehen.

Das Unternehmen beschäftigt seit Sommer 2023 einen Auszubildenden mit einer Körperbehinderung, Till Schneider. Er versuchte nach seinem Fachabitur mehrere Jahre lang vergeblich, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Auch die Firma Walter Thomas war anfangs unsicher, ob man den Anforderungen eines körperbehinderten Mitarbeiters gerecht werden könne. Dennoch entschieden sich Tobias und Jutta Henrich, die beiden Inhaber, Schneider zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Er überzeugte sofort. Schneider freute sich: „Ich konnte es erst gar nicht begreifen, plötzlich hatte ich einen Ausbildungsplatz und werde nun Kaufmann für Büromanagement.“Schneiders Arbeitsplatz wurde barrierefrei ausgestaltet. Er benötigt unter anderem einen Handlauf, damit er sich sicher in der Firma bewegen kann. Die Finanzierung der baulichen Veränderungen wird durch die Arbeitsagentur getragen. Weitere Hilfen gab es durch das Integrationsamt Hessen.

Für die Inhaber ist der neue Auszubildende menschlich und in den Arbeitsabläufen „eine absolute Bereicherung für das Unternehmen“. Sie berichten, dass seine Beeinträchtigung ihren Blick auf Betriebsabläufe verändert und zu Optimierungen im Digitalisierungsbereich geführt hat.

Die Auszeichnung „Teilhabechampion“ würdigt Betriebe, die sich vorbildlich für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzen. Damit tragen sie aktiv dazu bei, eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen, in der jeder unabhängig von Art oder Schwere seiner Schwerbehinderung gleiche Chancen und Wertschätzung erfährt. Die Jury, bestehend aus der Behindertenbeauftragten und der Wirtschaftsförderung des Lahn-Dill-Kreises, dem Inklusionsbeauftragten der Handwerkskammer Wiesbaden (Außenstelle Wetzlar) und der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Lahn-Dill-Kreis, wählt die Preisträger aus.

Vorschläge für den Teilhabechampion können unter teilhabechampion@lahn-dill-kreis.de eingereicht werden.

Die Kriterien dafür sind:

  • Vielfaltsförderung – Welche Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz sind implementiert?
  • Inklusive Unternehmenskultur: Wird eine Unternehmenskultur geschaffen, die Offenheit, Toleranz sowie Respekt fördert und in der sich Mitarbeitende in ihrer Einzigartigkeit geschätzt fühlen?
  • Gleiche Chancen: Wird gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen, gleiche berufliche Chancen haben?
  • Innovative Ansätze: Werden innovative Strategien entwickelt und umgesetzt, um Vielfalt in die Unternehmensstrategie und -praktiken zu integrieren?

Die „Teilhabechampions des Monats“ werden mit einer Urkunde geehrt und erhalten ein „Gütesiegel“, das sie öffentlichkeitswirksam und medial einsetzen dürfen. Der Preis soll die Wahrnehmung des Unternehmens als Vorreiter in Sachen Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt fördern. „Teilhabechampion des Monats“ zu sein, ist somit eine besondere Anerkennung für Betriebe und Institutionen, die sich aktiv für eine bessere, inklusivere und vielfältigere Zukunft am Arbeitsplatz einsetzen.

Förderung für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung

Eine Förderung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erfolgt über das Kommunale Jobcenter in Form eines Eingliederungszuschusses. Das Integrationsamt übernimmt in diesem Fall neben der sogenannten „HePAS-Prämie“ (Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen) die Ausstattung des neugeschaffenen Arbeitsplatzes in großen Teilen. Detaillierte Informationen dazu finden Interessierte unter https://soziales.hessen.de/Menschen-mit-Behinderungen/Arbeitsmarkt/HePAS und unter https://verwaltungsportal.hessen.de/buerger?pv_lage=1000000&suche=Inklusion.