14.03.2022 | 16:44

Land Hessen stellt Portal zur Impfpflicht für die Landkreise bereit

Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen haben bis 15. März 2022 Zeit, ihren Impfstatus an Arbeitgeber zu melden

Menschen, die in pflegerischen und medizinischen Berufen arbeiten, müssen ihre Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 über ihren Impfstatus informieren. Foto: Rido/via canva.com

Menschen, die in pflegerischen und medizinischen Berufen arbeiten, müssen ihre Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 über ihren Impfstatus informieren. Foto: Rido/via canva.com

Bis einschließlich Dienstag, 15. März 2022, haben Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen Gelegenheit, ihren jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zurückzumelden, ob sie vollständig geimpft oder aktuell genesen sind, beziehungsweise ein ärztliches Attest vorzulegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den zuständigen Kreis-Gesundheitsämtern bis einschließlich 31. März 2022 melden, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder sie Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Attests haben. Das Land Hessen wird für die Rückmeldung extra ein Internet-Portal für die Landkreise freischalten, das gesondert gesichert ist, da sensible medizinische Daten übermittelt werden. Dieses Portal sollte dringend genutzt werden, Meldungen per E-Mail, Fax, Telefon oder auf anderen Wegen kann das Kreis-Gesundheitsamt leider nicht entgegennehmen. Das Land Hessen und der Lahn-Dill-Kreis werden zeitnah darüber informieren, sobald das Internet-Portal nutzbar ist.