Land Hessen stellt Portal zur Impfpflicht für die Landkreise bereit
Bis einschließlich Dienstag, 15. März 2022, haben Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen Gelegenheit, ihren jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zurückzumelden, ob sie vollständig geimpft oder aktuell genesen sind, beziehungsweise ein ärztliches Attest vorzulegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den zuständigen Kreis-Gesundheitsämtern bis einschließlich 31. ...











