Zulassung
Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Erforderliche Unterlagen:
Erstzulassung
Eine Erstzulassung liegt vor, wenn für das Fahrzeug keine Eintragungen im Zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge:
Erforderliche Unterlagen:
Umschreibung außerhalb
Eine „Umschreibung von außerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug vorher in einem anderen Landkreis zugelassen war. Eine „Umschreibung von außerhalb“ kann mit oder ohne Halterwechsel erfolgen. Erforderliche Unterlagen:
Hinweis:
Eine Umschreibung von außerhalb mit Beibehaltung des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde.
Sofern kein Halterwechsel erfolgt, kann auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, die ZB II und die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verzichtet werden.
Umschreibung innerhalb
Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:
Wiederzulassung auf den gleichen Halter und mit Kennzeichenbeibehaltung
Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:
Hinweis: Sollten Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheins (Ausstellungsdatum vor 01.10.2005) sein, so ist neben dem Fahrzeugschein immer auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen!