Zulassung

Neuzulassung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungs­­­­­­bescheinigung (CoC) bei FZ mit EG-Typgenehmigung
  • Ggf. zusätzliche Datenbestätigung (FZ ohne Typgenehmigung)
  • Ggf. Kaufvertrag/Rechnung bei Neufahrzeugen aus dem Ausland
  • Ggf. Verzollungsnachweis bei Neufahrzeugen aus Nicht EU-Staaten

Erstzulassung

Eine Erstzulassung liegt vor, wenn für das Fahrzeug keine Eintragungen im Zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge:

  • die gebraucht aus dem Ausland eingeführt werden
  • die bisher ohne Zulassung auf betriebseigenen Gelände genutzt wurden
  • die bereits länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sind

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (FZ mit EG-Typgenehmigung)
  • Ggf. ausländische Fahrzeugpapiere bei Fahrzeugen aus dem Ausland

  • Ggf. zusätzliche Datenbestätigung (FZ ohne Typgenehmigung)
  • Ggf. Kaufvertrag/Rechnung bei Fahrzeugen aus dem Ausland
  • Ggf. Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus Nicht EU-Staaten
  • Ggf. ausländisches Kennzeichen

Umschreibung außerhalb

Eine „Umschreibung von außerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug vorher in einem anderen Landkreis zugelassen war. Eine „Umschreibung von außerhalb“ kann mit oder ohne Halterwechsel erfolgen. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Kennzeichenschilder

Hinweis:

Eine Umschreibung von außerhalb mit Beibehaltung des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde.

Sofern kein Halterwechsel erfolgt, kann auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, die ZB II und die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verzichtet werden.

Umschreibung innerhalb

Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. die Kennzeichenschilder – falls Sie diese wechseln möchten – oder das Fahrzeug bisher noch ein auslaufendes Kennzeichen (L) führte

Wiederzulassung auf den gleichen Halter und mit Kennzeichen­beibehaltung

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. die Kennzeichenschilder – falls Sie diese wechseln möchten – oder das Fahrzeug bisher noch ein auslaufendes Kennzeichen (L) führte

Hinweis: Sollten Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheins (Ausstellungsdatum vor 01.10.2005) sein, so ist neben dem Fahrzeugschein immer auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen!

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Zulassungsstelle Wetzlar

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

06441 407-2529

06441 407-2903

kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Zulassungsstelle Herborn-Burg

Junostraße 1 f
35745 Herborn

06441 407-2529

06441 407-8080

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