Zulassung

Neuzulassung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungs­­­­­­bescheinigung (CoC) bei FZ mit EG-Typgenehmigung
  • Ggf. zusätzliche Datenbestätigung (FZ ohne Typgenehmigung)
  • Ggf. Kaufvertrag/Rechnung bei Neufahrzeugen aus dem Ausland
  • Ggf. Verzollungsnachweis bei Neufahrzeugen aus Nicht EU-Staaten

Erstzulassung

Eine Erstzulassung liegt vor, wenn für das Fahrzeug keine Eintragungen im Zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge:

  • die gebraucht aus dem Ausland eingeführt werden
  • die bisher ohne Zulassung auf betriebseigenen Gelände genutzt wurden
  • die bereits länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sind

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (FZ mit EG-Typgenehmigung)
  • Ggf. ausländische Fahrzeugpapier bei Fahrzeugen aus dem Ausland
  • Ggf. zusätzliche Datenbestätigung (FZ ohne Typgenehmigung)
  • Ggf. Kaufvertrag/Rechnung bei Fahrzeugen aus dem Ausland
  • Ggf. Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus Nicht EU-Staaten
  • Ggf. ausländisches Kennzeichen

Umschreibung außerhalb

Eine „Umschreibung von außerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug vorher in einem anderen Landkreis zugelassen war. Eine „Umschreibung von außerhalb“ kann mit oder ohne Halterwechsel erfolgen. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Kennzeichenschilder

Hinweis:

Eine Umschreibung von außerhalb mit Beibehaltung des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde.

Sofern kein Halterwechsel erfolgt, kann auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, die ZB II und die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verzichtet werden.

Umschreibung innerhalb

Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. die Kennzeichenschilder – falls Sie diese wechseln möchten – oder das Fahrzeug bisher noch ein auslaufendes Kennzeichen (L) führte

Wiederzulassung auf den gleichen Halter und mit Kennzeichen­beibehaltung

Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis, Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung) oder Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweispapiere des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen – Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. die Kennzeichenschilder – falls Sie diese wechseln möchten – oder das Fahrzeug bisher noch ein auslaufendes Kennzeichen (L) führte

Hinweis: Sollten Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheins (Ausstellungsdatum vor 01.10.2005) sein, so ist neben dem Fahrzeugschein immer auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen!

Kontakt

Zulassungsstelle Wetzlar

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

06441 407-2529

06441 407-2903

Kontakt

Zulassungsstelle Herborn-Burg

Junostraße 1 f
35745 Herborn

06441 407-2529

06441 407-8080