10.10.2022 | 14:41

Warnung vor der Scheinfirma “ICT Reisewelt” bzw. “ICT Reisen”!

Wer teilnimmt, gerät in die Kaffeefahrten-Falle!

Karriertes Papier auf dem mit einem Edding das Wort Vorsicht geschrieben und unterstrichen wurde.

WARNUNG

vor Schwindel-Einladungen mit den Überschriften und den Absenderangaben:

  • “Einladung aus dem Spreewald” – ICT-Reisen, Breite Straße 49, 15907 Lübben
  • “Tagesausflug zum legendären Weihnachtsmarkt nach Leipzig” – ICT Reisen, Drednerstrasse 288, 04103 Leipzig
  • “Tagesausflug zur Wiedereröffnung in die Räucherei” – ICT Reisewelt, Postfach 3222, 26160 Bad Zwischenahn
  • “Tagesausflug zum Jahresabschluss nach Lüneburg” –  ICT Reisewelt, Hauptstr. 89, 27356 Rotenburg
  • “Tagesausflug zum Jahresabschluss in die alte Räucherei …” – ICT-Reisewelt, Hauptstraße 66, 47533 Kleve
  • “Tagesausflug ins weihnachtliche Münster” – ICT Reisen, Münzstraße 188, 48143 Münster
  • “Jahresabschluss zum Tschechenmarkt” – ICT Reisewelt, Zschopauer Str. 251, 09126 Chemnitz
  • Tagesausflug ins weihnachtliche Lüneburg – ICT Reisewelt, Hauptstraße 266, 21335 Lüneburg

Unseriös, weil …

  • die angeblichen Firmen “ICT Reisewelt” bzw. “ICT Reisen” schlicht erfunden sind.
  • die Absender-Angaben in Rotenburg, Kleve, Münster und Lübben gar nicht existieren, die in Chemnitz willkürlich gewählt worden sein dürfte und die Posfach-Adresse in Bad Zwischenahn erfunden ist, sie existiert ebenfalls gar nicht.
  • sich die angegebenen Telefonnummern sich durch den 5-Zahlen-Block wie eine Festnetznummer. lesen, tatsächlich aber Mobilfunk-Nummern sind, die – natürlich – in keinem Telefonbuch eingetragen sind, was nicht gerade für Seriösität spricht.
  • die Verantwortlichen sich im Ergebnis also maximal tarnen.
  • in den Einladungen Anleihen gemacht werden bei einer früher existierenden Kaffeefahrten-Firmengruppe aus Molbergen zu der auch eine Fa. ITC gehörte und zu der die Markenrechte an dem Kunstnamen “Claudia Fischer” gehörten. Vor dieser Firmengruppe hatten wir jahrelang umfassend gewarnt. Dann verschwand sie von der Bildfläche.
  • ein schöner Ausflug versprochen wird, der aber, wenn er überhaupt stattfindet, nicht sehr lange dauern dürfte, weil …
  • die meiste Zeit für die eigentliche Verkaufsveranstaltung draufgehen wird, die in der Einladung immerhin als “Vorstellung unserer Aktivitäten …” oder ähnlich in verschwurbeltem aber typischem Kaffeefahrten-Sprech angekündigt wird.

Fazit:

Die Veranwortlichen verstecken sich. Es ist daher von einer illegalen (unter Verstoß gegen die Gewerbeordnung durchgeführten) und zudem betrügerischen Kaffeefahrt auszugehen.

Teilnehmerbericht: Stundenlanger Verkauf an Stelle von Weihnachtsmarkt – Warnung erfolgte völlig zu Recht

Eine Person aus Niedersachsen ist der Einladung “ins weihnachtliche Lüneburg” gefolgt. Tatsächlich wurde eine Gaststätte in Husum aufgesucht. Fünf Stunden lang wurden die Teilnehmer zum Kauf von Ware und zum Buchen von Urlausbreisen animiert. Den Weihnachtsmarkt in Lüneburg hat niemand zu Gesicht bekommen. Nur ein kleiner Weihnachtsmarkt in Niendorf sei angesteuert worden und für den habe man nur 30 Minuten Zeit gehabt, so dass die Businsassen gleich ganz darauf verzichtet hätten. Außerdem habe sich das “reichhaltige Weihnachtsbufett” als sehr bescheiden und qualitativ minderwertig entpuppt.

Zur Klarstellung: Wir sprechen hier öffentliche Warnungen aus, weil die Erfahrungen der teilnehmenden Person keine Ausnahme sind, sondern der Normalfall. So arbeitet die Kaffeefahrten-Branche. Wer einmal von zu Hause rauskommen will, dem sei eine Tagesfahrt bei einem seriösen Busunternehmen aus der Nähe ans Herz gelegt.

Warum wir generell vor Kaffeefahrten warnen:

Insbesondere älteren Menschen werden auf diesen Fahrten meiste gesundheitsbezogenen Produkte wie Bettauflagen oder Nahrungsergänzungsmittel – oft sprachlich als „Kur“ oder „Therapie“ veredelt – aufgeschwatzt. Langjährige Erfahrungen zeigen:

  1. Das Zeug ist nutzlos. Die Wirkung ist nicht bewiesen, Vorträge oder eingespielte Videos haben mit dem Produkt nichts zu tun oder sind einfach Lügen.
  2. Die Ware wird durchschnittlich zum 30 bis 50-fachen des Einkaufspreises verkauft. Sie ist damit massiv überteuert.
  3. Die versprochenen attraktiven oder höherwertigen Geschenke oder Gewinne gibt es nicht. Für  Geschenke stehen den Werbesprechern etwa 3 € pro Person zur Verfügung. Das reicht natürlich nur für bescheidene Zugaben.

Heutzutage werden außerdem oft „kostenlose“ Reisen angeboten. Aber selbst das ist eine Lüge, denn es werden Buchungsgebühren kassiert, oft in bar oder mittels Girocard-Terminals. Selbst der Blick auf den Kontoauszug klärt nicht, an wen überhaupt bezahlt wurde. Das Geld wird auch nicht zurückgezahlt, wenn Verbraucher vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Unwissentlich unterschreiben arglose Kunden einen Vertrag, der sie außerdem zu erheblichen Zuzahlungen am Urlaubsort verpflichtet. Die Pflicht der (geschädigten) Kunden ist im Kleingedruckten versteckt.

Warnung erstmals veröffentlich am 14. Oktober 2019 – Zuletzt ergänzt am 10. Oktober 2022

VERBREITUNGSGEBIET:

  • Sachsen: Bereich Oberlausitz
  • Berlin
  • Hessen: Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Schleswig-Holstein: Kreis Segeberg
  • Thüringen: Stadt Eisenach, Ilm-Kreis, Landkreis Greiz
  • Nordrhein-Westfalen: Kreis Recklinghausen
  • Niedersachsen: Region und Landeshauptstadt Hannover