29.03.2022 | 10:51
Privat Geflüchtete untergebracht? Was jetzt zu beachten ist
Helfende können einen Teil der Kosten geltend machen, sobald die Schutzsuchenden im Lahn-Dill-Kreis registriert sind
Die Fluchtwege aus der Ukraine heraus sind aktuell sehr vielfältig. Genauso vielfältig sind die Hilfsangebote für die Geflüchteten, die auch im Lahn-Dill-Kreis ankommen. Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte sind ebenso bereit, die Menschen bei sich in den Wohnungen und Häusern aufzunehmen, wie „Fremde“. Wer ein Zimmer oder einen größeren Teil der eigenen Immobilie für Geflüchtete zur Verfügung stellt, steht schnell vor einigen Fragen. Das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises gibt darauf Antworten.
Ich habe privat Geflüchtete bei mir aufgenommen. Wo müssen sie sich jetzt registrieren?
Die Geflüchteten sollten sich alle beim Einwohnermeldeamt der Kommune anmelden, in der sie aktuell leben. Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, melden sich die Menschen bei der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises. Das Formular zur Beantragung des Aufenthaltstitels ist unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden. Menschen, die sich im Stadtgebiet Wetzlar aufhalten, wenden sich an die Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar unter auslaenderbuero@wetzlar.de.
Haben die Menschen auch Anspruch auf Sozialleistungen?
Damit die Menschen finanzielle Unterstützung, also Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhalten, können sie einen Antrag über das Flüchtlingsbüro des Landkreises stellen. Diese sind online unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine abrufbar. Die Formulare können heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eingescannt oder abfotografiert werden sie dann an integration@lahn-dill-kreis.de zurückgeschickt.
Ist die medizinische Versorgung der Menschen auch sichergestellt?
Wer über das Flüchtlingsbüro registriert ist, erhält auch einen Behandlungsschein für eine Ärztin oder einen Arzt, sodass die medizinische Versorgung sichergestellt ist. Haben Sie geflüchtete Menschen privat untergebracht und benötigen einen medizinischen Behandlungsschein, wenden Sie sich bitte an die Hotline “Hessen hilft Ukraine”: 0800 110 3333.
Meine Gäste haben noch keine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Können sie sich einfach impfen lassen?
Mit ihrem ukrainischen Pass, gegebenenfalls einem Impfausweis und der aktuellen Adresse können Impfwillige beispielsweise in eine der Impfambulanzen im Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar oder Herborn gehen. Informationen zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auch in ukrainischer Sprache stellt der Lahn-Dill-Kreis unter Lahn-Dill-Kreis – Impfen zur Verfügung.
Die Geflüchteten haben große Sorgen. Haben sie einen Anspruch auf Sozialbetreuung?
Für registrierte geflüchtete Menschen sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Abteilung Soziales und Integration zuständig. Es wird um Terminvereinbarung gebeten unter integration@lahn-dill-kreis.de.
Unter den Geflüchteten, die aktuell bei mir leben, sind auch Kinder und Jugendliche. Können sie in die Kita oder Schule vor Ort gehen?
Wichtig ist, dass auch die Kinder und Jugendlichen über das Einwohnermeldeamt der Kommune, in der sich die Geflüchteten aufhalten, gemeldet werden. Die Einwohnermeldeämter geben an das Staatliche Schulamt weiter, welche Kinder und Jugendlichen berechtigt sind, eine Schule zu besuchen. Sie werden zunächst in speziellen Integrationsklassen aufgenommen. Ob und wann Kinder vor Ort eine Kita besuchen können, entscheiden die Kommunen beziehungsweise der Kita-Träger.
Meine Gäste haben auch ihr Haustier mitgebracht. Was müssen sie jetzt beachten und wer kommt für die Kosten auf?
Sind die Geflüchteten beim Lahn-Dill-Kreis offiziell registriert, übernimmt der Kreis die Tierarztkosten für eine Tollwutimpfung der Tiere. Halterinnen und Halter der Haustiere können sich per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de wenden.
Auch über das Kreis-Veterinäramt können die Haustiere gegen Tollwut geimpft werden. Wessen Tier noch nicht geimpft ist, kann eine E-Mail an veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de schicken.
Mein Stromverbrauch steigt deutlich, da sich jetzt mehrere Menschen zusätzlich in meiner Immobilie aufhalten. Auch die Müllgebühren erhöhen sich. Kann ich die Mehrausgaben beim Lahn-Dill-Kreis geltend machen?
Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat und diese Menschen beim Lahn-Dill-Kreis registriert sind, kann die erhöhten Kosten auch rückwirkend noch beim Flüchtlingsbüro des Landkreises geltend machen. Wer den Antrag auf Sozialleistungen stellt (der Antrag ist unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden), kann auch die Kosten der Unterkunft angeben, die dann vom Flüchtlingsbüro an den Wohnungseigentümer gezahlt werden können.
Die Verständigung läuft aufgrund sprachlicher Barrieren schleppend. Gibt es Angebote für Sprachkurse?
Dank verschiedener Übersetzungs-Apps ist eine Verständigung nahezu in Echtzeit möglich. Viele wichtige Informationen zum Leben in Deutschland und aktuellen Hilfsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine sind auch über die Homepage unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine in ukrainischer Sprache verfügbar.
Angemeldete Personen haben auch den Zugang zu den Sprach- und Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Informationen hierzu sind unter BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Integrationskurse zu finden).
Weitere Informationen über das Leben in Deutschland und speziell im Lahn-Dill-Kreis sind auch in ukrainischer Sprache in der Integreat-App (Ukraine – Lahn-Dill-Kreis (integreat.app)) zu finden.
Meine Gäste möchten so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung im Lahn-Dill-Kreis ziehen. Wie kommen wir jetzt an Wohnraum?
Das Flüchtlingsbüro des Kreises unterstützt die im Lahn-Dill-Kreis registrierten Geflüchteten bei der Suche nach neuem Wohnraum. Der Bedarf dafür kann ebenfalls über ein Formular angemeldet werden, das unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden ist.
Wir können Geflüchtete nur ein bis zwei Nächte bei uns aufnehmen. Wohin sollen sich die Menschen dann wenden?
Wer eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit anbietet, wird gebeten, die Geflüchteten anschließend zur Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung nach Gießen zu bringen. Dort werden sie über das Land Hessen offiziell registriert und versorgt. Die Menschen, die dort unterkommen, werden dann auf die hessischen Landkreise verteilt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch, wieder zurück in den Lahn-Dill-Kreis zu kommen.
Wir haben unsere Gäste aus der Ukraine schon vor einigen Tagen angemeldet und registriert, aber bisher keine Rückmeldung bekommen. Warum dauert das so lang?
Aktuell gehen bei der Ausländerbehörde und dem Flüchtlingsbüro viele hundert E-Mails und Anrufe pro Tag ein, mit Anträgen, aber auch vielfältigen Fragen, Wohnraum- und Spendenangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung arbeiten mit Hochdruck daran, all diese Anfragen zu beantworten. Sie bitten deshalb um Verständnis, dass eine Rückmeldung derzeit einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Wohnraumbörse:
Der Lahn-Dill-Kreis sucht weiterhin privaten Wohnraum, vorzugsweise Häuser oder freistehende Wohnungen, um Geflüchtete unterbringen zu können. Angebote nimmt das Flüchtlingsbüro unter der Hotline 06441 407-1464 oder per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de entgegen.