Für Menschen mit einer Behinderung

Für Menschen mit Behinderungen ist das Zentrum für Beratung und Eingliederungshilfen (ZeBraH) des Lahn-Dill-Kreises die richtige Anlaufstelle. Hier erfolgt die Koordination und Hilfeplanung aus einer Hand für Menschen mit einer Behinderungen durch ein multiprofessionelles Team. Es wird Beratung, Unterstützung und Finanzierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.

In Deutschland liegt eine Behinderung dann vor, wenn eine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit vom typischen Zustand des Lebensalters abweicht und dadurch die Teilhabe in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Beeinträchtigungen müssen länger als sechs Monate bestehen beziehungsweise muss davon ausgegangen werden, dass diese von dauerhafter Natur sind. Wenn dies in Ihrem Fall gegeben ist, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Gießen einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die entsprechenden Anträge zum Herunterladen und ausdrucken, sowie weitere Informationen zu den Merkzeichen und steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier:

rp-giessen.hessen.de

Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen:

schwerbehindertenantrag.­hessen.de

Der Euro-WC-Schlüssel ist ein vom CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. ) in vielen Ländern eingeführtes Schließsystem, welches körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbst­ständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, zum Beispiel an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.

Einen Euroschlüssel können unter anderem Personen im Fall von schwerer Gehbehinderung, als Rollstuhlfahrer, mit einem Grad der Behinderung ab 70 und dem Merkzeichen G (oder mit den Merkzeichen aG, B, H, oder BL), bei multipler Sklerose, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen sowie als Stomaträger und bei sonstigen chronischen Blasen- und Darmleiden erhalten.

Der Schlüssel kann unter https://shop.cbf-da.de/index.php?cPath=23 für den Preis von 26,90 Euro bezogen werden. Hierzu müssen Sie bei der Bestellung Ihren Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder einen ärztlichen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Zugang zur Behindertentoilette notwendig ist, bei der Bestellung vorlegen.

Die Integrationsfachdienste im Lahn-Dill-Kreis sind Fachberatungs- und Vermittlungsstellen zur beruflichen Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen und beraten Sie und Ihre Arbeitgeber in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen oder helfen Ihnen bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen) sowie weiterer Leistungsträger. Das Ziel der Integrationsfachdienste ist die Stabilisierung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen sowie die passgenaue Vermittlung (schwer-)behinderter Menschen in Arbeit und Ausbildung.

Für den Bereich der Stadt Wetzlar sowie des südlichen Lahn-Dill-Kreises ist der IFD Gießen-Wetzlar zuständig. Ebenso können sich hörbehinderte Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz im Lahn-Dill-Kreis an den IFD Gießen-Wetzlar wenden. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier:

fsg-giessen.de

Für den Bereich des nördlichen Lahn-Dill-Kreises ist der Integrationsfachdienst des Diakonischen Werkes in Dillenburg zuständig. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie hier:

diakonie-dill.de

Sollten Sie in einem anderen hessischen Landkreis arbeiten oder wohnen, schauen Sie bitte hier: integrationsamt-hessen.de

Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) wurden im Jahr 2022 eingerichtet, um Arbeitgebende bei allen Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung zu beraten und sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im Lahn-Dill-Kreis ist beim Diakonischen Werk an der Dill in Dillenburg angesiedelt. Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier: diakonie-dill.de/

In dieser Beratungsstelle erhalten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf und deren Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen umfassende Informationen und Hilfe rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos. Der Pflegestützpunkt arbeitet eng mit den bereits vorhandenen Beratungsstellen und den sozialen Diensten der Krankenhäuser im Lahn-Dill-Kreis zusammen. Informationen finden Sie hier: Alter & Pflege – Lahn-Dill-Kreis

Mit der Reform des SGB IX wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit Behinderungen geschaffen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB berät ergänzend zu den bereits vorhandenen Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer neutral, trägerunabhängig und kostenfrei. Sie berät bei (drohenden) Behinderungen, chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen, sowie Suchtmittelproblematiken und Fragen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es werden sowohl Betroffene selbst, als auch ihre Angehörigen und Freunde, beraten. Den Kontakt zur EUTB Lahn-Dill-Kreis finden Sie unter:  https://www.internationaler-bund.de/standort/212130

Integrationsplatz im Kindergarten

Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung finden Sie hier im Download-Bereich.

Pädagogische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter

Entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit einer Behinderung werden in den Frühförderstellen individuell betreut. Die Antragsstellung erfolgt auf Empfehlung des Kinderarztes über die jeweilige Frühförderstelle. Die Frühförderstellen sind:

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Herborn

Scheidtstraße 10
35745 Herborn

02772 3011

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Wetzlar

Röntgenstraße 3
35578 Wetzlar

06441 6792520

Die Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises vertritt die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsbeirat des Lahn-Dill-Kreises hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Netzwerk der unterschiedlichen Vereine und Verbände aufzubauen.

Seit dem15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441 99-5111.

Alle Personen, die im Stadtbereich Wetzlar wohnen und bisher bereits Leistungen der Eingliederungshilfe vom Lahn-Dill-Kreis erhalten, wurden von unserer Behörde (Fachdienst Hilfen für Menschen mit Behinderungen/ZeBraH) über den Zuständigkeitswechsel schriftlich informiert.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de