Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis

Der Pflegestützpunkt in der Kreisverwaltung ist eine Beratungsstelle in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen und des Lahn-Dill-Kreises. Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige umfassende Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zu Versorgungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort. Auch wer noch keine Leistungen bei der Pflegekasse beantragt hat und sich im Vorfeld informieren möchte, findet hier Rat und Hilfe. Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Videogespräch stattfinden.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin, wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten. Vorsprachen ohne Termin sind im Pflegestützpunkt nicht möglich.

Privat Kranken- bzw. Pflegeversicherte und deren Angehörige können sich hier kostenfrei und vertraulich beraten lassen:

Compass Private Pflegeberatung
Pia Losert – Pflegeberatung vor Ort
Telefon: 0221 933 32 4384
E-Mail: pia.losert@compass-pflegeberatung.de

Die Beratung ist vor Ort, per Telefon oder per Videogespräch möglich.

Kontakt

Pflegestützpunkt

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis

Der Pflegestützpunkt in der Kreisverwaltung ist eine Beratungsstelle in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen und des Lahn-Dill-Kreises. Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige umfassende Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zu Versorgungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort. Auch wer noch keine Leistungen bei der Pflegekasse beantragt hat und sich im Vorfeld informieren möchte, findet hier Rat und Hilfe. Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Videogespräch stattfinden.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin, wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten. Vorsprachen ohne Termin sind im Pflegestützpunkt nicht möglich.

Privat Kranken- bzw. Pflegeversicherte und deren Angehörige können sich hier kostenfrei und vertraulich beraten lassen:

Compass Private Pflegeberatung
Pia Losert – Pflegeberatung vor Ort
Telefon: 0221 933 32 4384
E-Mail: pia.losert@compass-pflegeberatung.de

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Pflegestützpunkt

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige im Lahn-Dill-Kreis

Die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige im Lahn-Dill-Kreis bietet Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren sowie ihren Angehörigen ausführliche Informationen und Beratung zu allen Fragen, die Hilfe und Pflege betreffen, telefonisch, schriftlich, persönlich im Büro oder bei Hausbesuchen an. Sie informiert kostenlos und trägerneutral über vorhandene Unterstützungsmöglich-keiten und Pflegeangebote.

Das Beratungsangebot wird überwiegend durch den Lahn-Dill-Kreis finanziert und wurde bereits im Jahr 2007 in Kooperation mit dem Caritasverband Lahn-Dill-Eder/Wetzlar e. V. und der Diakonie Lahn Dill/Stephanus Werk e. V. an den Standorten Dillenburg und Wetzlar etabliert.

Bitte beachten: Seit dem 1. Juni 2022 gilt für die Beratungsstelle im Nordkreis (Caritasverband) folgende Telefonnummer: 06441 9026 344

Seniorenratgeber

Der Seniorenratgeber „Älter werden im Lahn-Dill-Kreis“ enthält eine Fülle von Angeboten und Informationen rund um den dritten Lebensabschnitt und gibt Auskunft zu vielen wichtigen Fragen des Lebens im Alter. Der Seniorenratgeber ist bei der Kreisverwaltung, den Städten und Gemeinden sowie bei zahlreichen Beratungsstellen kostenlos erhältlich

Nachbarschaftshilfe

Sie möchten uns unterstützen? Werden Sie Nachbarschaftshelferin oder -helfer!

Die Leistungen der Nachbarschaftshilfen können über den Entlastungsbetrag (131,- € monatlich ab Pflegegrad 1) mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Dafür müssen sie zuvor durch die Kreisverwaltung als zuständige Behörde anerkannt werden. Grundlage hierfür ist die Hessische Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).

Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn neben den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 1

    Nachbarschaftshelfende mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Sie dürften auch nicht mit ihr ihr in häuslicher Gemeinschaft leben und müssen mindestens 16 Jahre sein,

  • 2

    eine Unterstützung von höchstens drei pflegebedürftigen Personen je Kalendermonat erfolgt,

  • 3

    die Unterstützung auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements bzw. ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt,

  • 4

    für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangt wird,

  • 5

    die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt, nachgewiesen wird (alternativ eine vergleichbare Qualifikation, z.B. eine Ausbildung im pflegerischen Bereich),

  • 6

    der Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung* für Schäden, die im Rahmen der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfende verursacht werden könnten, vorgelegt wird,

  • 7

    ein Führungszeugnis vorgelegt wird: Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis können bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenfrei, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlich ist. Einen entsprechenden Nachweis zur Vorlage bei der Meldebehörde senden wir Ihnen unaufgefordert zu, sobald Sie den Antrag ausgefüllt bei uns eingereicht haben.

* Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unfallversichert sind.

Nachbarschaftshilfen dienen der Entlastung im Alltag, also der Versorgung der Pflegebedürftigen mit den zum täglichen Leben in einem Privathaushalt erforderlichen hauswirtschaftlichen Hilfen. Hierzu zählen insbesondere die Zubereitung von Mahlzeiten, der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, die übliche Reinigung der Wohnräume sowie das sich Kümmern um die regelmäßig anfallende Wäsche.

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen für erbrachte Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen. Der pflegebedürftigen Person ist zum Ende eines jeden Kalendermonats eine Abrechnung der erbrachten Leistungen auszuhändigen. Aus der Abrechnung müssen das Datum und der Gegenstand der Leistungserbringung hervorgehen. Die Abrechnung ist der Pflegekasse zusammen mit einer Kopie des Anerkennungsbescheides zur Kostenerstattung vorzulegen.

Die Aufwandsentschädigung pro Stunde darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht überschreiten, um den Charakter der Ehrenamtlichkeit zu wahren.

Hinweis: Die Einnahmen sind in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei Fragen zur Erfassung der Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Lilli Mützel,
Telefon: 06441 407 1420,
E-Mail: hzp@lahn-dill-kreis.de

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie hier.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post oder per Mail hzp@lahn-dill-kreis.de zu senden. Die Anerkennung erfolgt frühstens zum Eingangsdatum bei uns.

Checkliste für die Antragstellung:

  • Erhebungsbogen ausgefüllt und unterschrieben

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Nachweis Privathaftlichtversicherung

  • Erste-Hilfe-Kurs /Nachweis Qualifikation

Hilfen für pflegebedürftige Menschen

Für pflegebedürftige Menschen, die nicht gesetzlich oder privat pflegeversichert sind, können Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gewährt werden. Dies gilt auch für versicherte Personen für den Fall, dass die von der Pflegekasse gezahlten Leistungen nicht ausreichen. Ein Anspruch auf diese Hilfe besteht bei stationärer Versorgung in einem Pflegeheim und auch bei häuslicher Pflege, sofern Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen.

Der Lahn-Dill-Kreis bietet in diesen Situationen die erforderliche Beratung, Unterstützung sowie auch die Gewährung von Geldleistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuches. Hier erhalten Sie ebenfalls eine Beratung in Fragen des Aufbaus und der Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Demenzkranke nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz sowie deren offizielle Anerkennung.

Altenhilfeplanung im Lahn-Dill-Kreis

Eine zentrale Aufgabe kommunaler Altenhilfeplanung ist es, die Situation älterer Menschen darzustellen und zu bewerten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Menschen ab einem Lebensalter von 65 Jahren keine homogene Gruppe bilden, sondern über sehr unterschiedliche Ressourcen und Teilhabemöglichkeiten verfügen und sich auch in ihren Interessen und Lebensweisen stark unterscheiden.

Kreispflegekonferenzen

Die AG Altenhilfeplanung im Lahn-Dill-Kreis richtet regelmäßig eine Kreispflegekonferenz aus, um aktuelle Themen aus den Handlungsfeldern Altenhilfe und Seniorenpolitik aufzugreifen und mit Beschäftigten und Ehrenamtlichen aus diesen Bereichen sowie mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Über zukünftige Termine und Themen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Unter dem Titel „Stärkung der häuslichen Versorgung – Welche Rahmenbedingungen braucht es? Bausteine und Gelingensfaktoren eines guten Pflegemixes“ fand die Kreispflegekonferenz am 1. Juni 2023 im Kreishaus Wetzlar statt.

Programm

Vortrag:
Onlinevortrag von Prof. Dr. Sabine Engel mit dem Titel „An einem Strang ziehen – Wie können professionell Pflegende, pflegende Angehörige und weitere Beteiligte die Herausforderungen des Pflegealltags gemeinsam bewältigen?“

Pressemitteilung

Unter dem Titel „Die Zukunft der Pflege im Lahn-Dill-Kreis – Strategien zur Personal- und Fachkräftegewinnung in der Altenpflege und regionale Informationsveranstaltung zur Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes“ fand die diesjährige Kreispflegekonferenz am 14. März 2019 im Kreishaus Wetzlar statt. Im Fokus standen insbesondere Neuerungen in der Pflegeausbildung sowie der Personal- und Fachkräftemangel in der Pflege. Organisert wurde die Veranstaltung vom Lahn-Dill-Kreis in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Hier finden am Thema Interessierte alle Vorträge und weitere Informationen zur Kreispflegekonferenz 2019.

Programm

Vorträge

Flyer

Zweites Pflegestärkungsgesetz und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Auswirkungen auf die Praxis

lautete der Titel der diesjährigen Kreispflegekonferenz, die am 10. März 2016 in Ehringshausen stattfand. Rund 230 Personen – darunter Fach- und Leitungskräfte aus ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, einige Bürgermeister, Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Seniorenberatungsstellen und Wohlfahrtsverbänden, Berufsbetreuerinnen und -betreuer, Lehrkräfte der Altenpflegeschulen sowie Mitglieder von Seniorenbeiräten – konnten Kreissozialdezernent Stephan Aurand, Bürgermeister Jürgen Mock und Heinrich Arndt als Sprecher der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in der voll besetzten Volkshalle begrüßen.

Veranstaltungsprogramm

Vortrag: Zweites Pflegestärkungsgesetz, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Neues Begutachtungsassessment (NBA), Prof. Dr. Sandra Bensch, Fachbereich Gesundheit und Pflege, Katholische Hochschule Mainz

Vortrag: Zweites Pflegestärkungsgesetz – Auswirkungen auf ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Petra Brodowski, Referentin für Vertragsverhandlungen, ambulante und stationäre Pflege, Diakonie Hessen

Vortrag: Das neue Strukturmodell in der Pflegedokumentation, Sabine Söngen, Landesbeauftragte, bpa Hessen

Bildungszentrum Pflege Lahn-Dill

Das Bildungszentrum Pflege Lahn-Dill (ehemals Altenpflegeschule des Lahn-Dill-Kreises) leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des aktuellen und künftigen Bedarfs an qualifiziertem Personal im Bereich der Pflege. Neben der dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung und der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung (seit November 2011 auch in Teilzeit möglich) umfasst das Angebot zahlreiche berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen.

Das Bildungszentrum Pflege Lahn-Dill mit Sitz in Herborn hat eine eigene Homepage.

Kontakt

Hilfen für pflegebedürftige Menschen - Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1420

hzp@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Hilfen für pflegebedürftige Menschen - Dillenburg

Wilhelmstraße 20
35683 Dillenburg

06441 407-1420

hzp@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Altenhilfeplanung

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1232

kathrin.gaidies@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Pflegestützpunkt

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1415 /-1416

pflegestuetzpunkt@lahn-dill-kreis.de